Gynäkologischer Ultraschall
Der gynäkologische Ultraschall ist zur Abklärung von krankhaften Veränderungen der Genitalorgane oder deren Verlaufsbeuteilung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Darüber hinaus kann dieser Ultraschall bei vielen anderen Fragestellungen im Rahmen einer Selbstzahlerleistung nutzbringend eingesetzt werden.
In bestimmten Fällen ist diese Sonographie im Rahmen der Kinderwunschberatung bei der beschwerdefreien Frau zum Ausschluß von Gebärmutterfehlbildungen (Septierung), Verformungen, Myomen, oder auch zur Bestimmung des Ovulationszeitpunktes sinnvoll.
Er eignet sich zur individuellen Beratung der Auswahl eines intrauterinen Verhütungssystems (zum Beispiel „Spirale“). Besonders bei Frauen, die noch keine Kinder geboren haben und bei Zustand nach Operationen sowie bei bekannten Anomalien (Fehlbildungen, Myome, Narben), kann die Gebärmutterhöhle, deren Größe und gegebenenfalls Verformungen besser beurteilt werden. Damit kann im Vorfeld der Einlage eines Verhütungssystems geschaut werden, ob die anatomischen Voraussetzungen ausreichend sind.
Trägerinnen eines intrauterinen Verhütungssystems („Spirale“, „Ball“, „Kette“) sollten in regelmäßigen Abständen die korrekte Lage des System überprüfen lassen um eine „Fehllagerung“ und damit möglicherweise einhergehendem Funktionslust frühzeitig zu erkennen.
Wenn Sie zu den Frauen gehören, die insbesondere stammbetont adipös sind, ist die genitale Tastuntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge in ihrer Aussage eingeschränkt. Hier ist eine zusätzliche Sonographie als Ergänzung sinnvoll.
Natürlich können Sie sich einfach jederzeit wünschen einen Ultraschall der Genitalorgane in Ergänzung zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen, auch wenn keine dieser Konstellationen vorliegt.
Weitere Hinweise zu diesem Untersuchungsverfahren findet Sie unter Gynäkologischer Ultraschall in der erweiterten Krebsvorsorge.