Dr. med. Cora Pfisterer

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

IGe-Leistungen

Stand:

Zusätzliche Laboruntersuchungen, Diagnostik und Beratung in der Schwangerschaft

Ausstellung der Bescheinigung für ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ˅
Ausstellung der Bescheinigung für ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ˄

Ausstellung der Bescheinigung für ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Es bestehen teilweise Arbeitskonstellationen, die mit einer gesunden Schwangerschaft nicht vereinbar sind. Hierfür trägt der Arbeitgeber die Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ist die Frau entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien schwangerengerecht am Arbeitsplatz einzusetzen. Ist dies nicht möglich, stellt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorge- und Aufsichtspflicht ein allgemeines Beschäftigungsverbot aus (95 % der Fälle).

Es gibt bestimmte individuelle gesundheitliche Faktoren der Schwangeren, die eine Fortführung der Arbeit an dem sonst schwangerengerechten Arbeitsplatz nicht erlaubt. Für diese Konstellationen gibt es das individuelle Beschäftigungsverbot (5 % der Fälle). Hierbei kann die Einschränkung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitszeit oder die komplette Aussetzung der Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum notwendig sein.

Die Kosten für die Ausstellung dieses Beschäftigungsverbotes trägt die Schwangere.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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Bescheinigungen für schwangere Frauen ˅
Bescheinigungen für schwangere Frauen ˄

Bescheinigungen für schwangere Frauen

Die Ausstellungen von ärztlichen Bescheinigungen und Gutachten zum Beispiel für Ihre Versicherung, das Sportstudio, die Fluggesellschaft, Reisebescheinigungen sowie bestimmte Bescheinigungen für Ihren Arbeitgeber sind nicht Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem bemühen wir uns, diese für Sie auszustellen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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Beratung und Kontrolle der Immunitätssituation der Schwangeren für Toxoplasmose, Zytomegalie (CMV) oder Ringelröteln (Parvovirus B19) ˅
Beratung und Kontrolle der Immunitätssituation der Schwangeren für Toxoplasmose, Zytomegalie (CMV) oder Ringelröteln (Parvovirus B19) ˄

Beratung und Kontrolle der Immunitätssituation der Schwangeren für Toxoplasmose, Zytomegalie (CMV) oder Ringelröteln (Parvovirus B19)

Schon im frühen Stadium der Schwangerschaft beraten wir unsere Patientinnen zu diesen Infektionen. Insbesondere bei Frauen mit beruflichem Kontakt zu Kindern oder bei vorhandenen Geschwisterkindern (bis 6 Jahre) sowie bei Frauen, die beruflich bedingt Kontakt zu immunsupprimierten Patienten haben, liegt ein erhöhtes Expositionsrisiko insbesondere für Ringelröteln und Zytomegalie vor. Bei Frauen, die sich als Haustier eine Katze halten, sollte unbedingt der Immunschutz für Toxoplasmose geprüft werden.[5] [6]

Röhrchen mit Blutproben werden in ein Laborgerät einsortiert

Die Überprüfung der Immunitätslage erfolgt durch eine Laboruntersuchung im Blut der Schwangeren.

Wenn kein Immunschutz gegenüber diesen Erregern vorhanden ist (was bei 35-50 % der Frauen zutrifft), können diese Keime bei einer Infektion während der Schwangerschaft abhängig vom Schwangerschaftsalter schwere Schäden des ungeborenen Kindes hervorrufen, dessen Entwicklung beeinträchtigen, zur Fehlgeburt oder Frühgeburt führen. Mit Kenntnis der Immunsituation kann hier gezielt Vorsorge getroffen werden. Bestimmte Situationen können im Alltag gemieden werden. Es kann damit eine gezielte Ernährungs- und Hygieneberatung erfolgen sowie auch eine Empfehlung im Umgang mit dem Haustier (Katze) gegeben werden.

Kommt es trotz aller Maßnahmen im Schwangerschaftsverlauf zu einer derartigen Infektion, welche durch die regelmäßige Überprüfung bei nicht vorhandener Immunität festgestellt werden kann, wird eine frühzeitige Therapie von Mutter und Kind mit dem Ziel der Vermeidung der Entstehung möglicher kindlicher Komplikationen durchgeführt.

Bei der Mutter sind im Infektionsfall zumeist keine oder nur milde unspezifische Symptome einer „Allgemeininfektion“ vorhanden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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B-Streptokokken-Abstrich (GBS) ˅
B-Streptokokken-Abstrich (GBS) ˄

B-Streptokokken-Abstrich (GBS)

Bei einem Drittel der symptomlosen Schwangeren (16-30%) liegt eine Besiedlung der Scheide und Analregion mit Streptokokken der Gruppe B vor (B-Streptokokken, GBS). Dies stellt zunächst keine Erkrankung der werdenden Mutter dar und wird beim Fehlen von Symptomen während der Schwangerschaft in den meisten Fällen nicht behandelt.

Die vaginale Geburt bildet hier jedoch eine Ausnahme. Während der vaginalen Geburt können diese Keime auf das Neugeborene übertragen werden. Hierdurch kann es in den ersten Lebenstagen des Kindes zur Auslösung der frühen Form der Neugeborenensepsis („Blutvergiftung“) und -Pneumonie (Lungenentzündung) oder -Meningitis (Hirnhautentzündung) kommen. Hiervon sind reifgeborene Kinder und besonders auch Frühgeborene betroffen.

Die Letalität dieser Infektionen ist zwar in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aufgrund vieler Bemühungen gesunken, liegt aber für Reifgeborene immer noch bei 4 % und für Frühgeborene deutlich höher. Neurologische Langzeitfolgen treten insbesondere bei Kindern nach GBS-Meningitis (Hirnhautentzündung) in 25 % mit leichten bis mittleren Schäden und weiteren 19 % mit schweren neurologischen Schäden auf.

Sind bei der werdenden Mutter jedoch B-Streptokokken bekannt, wird durch vergleichsweise einfache Maßnahmen unter der Geburt (u.a. intravenöse Penicillin-Gabe) der überwiegenden Anteil der Übertragungen dieser Keime von der Mutter auf das Kind verhindert. Zudem kann eine zielgerichtete neonatologische Überwachung des Neugeborenen stattfinden.

Aus diesem Grund wird seit 2008 durch die Deutschen Gynäkologischen Fachgesellschaften empfohlen, ab der 35. SSW die Besiedlung der werdenden Mutter mit B-Streptokokken zu überprüfen und das Ergebnis an die Entbindungskliniken mitzuteilen.[7] In vielen Europäischen Ländern ist diese Maßnahme Standard.

Aktuell ist diese Leistung nicht in der Mutterschaftsvorsorge enthalten und stellt eine Selbstzahlerleistung dar. Wir empfehlen unseren werdenden Müttern die Bestimmung des B-Streptokokken-Status zur Reduktion der Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung ihres Kindes durch diese Keime nach der Geburt.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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